Wie werde ich Mitglied?

Wer kann bei uns Mitglied werden?

Mitglied kann jede natürliche und jede juristische Person werden. Die Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig, ob man als Helfer tätig werden will.
Auch passive oder anderweitig fördernde Mitglieder sind bei uns willkommen. Wer jedoch als Helfer tätig werden will, sollte zum Zeitpunkt der ersten Hilfeleistung Mitglied werden.

Personen, denen geholfen werden soll, müssen nicht Mitglied bei uns werden.

Wie wird man bei uns Mitglied?

Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand ( Vordruck), der über die Aufnahme entscheidet. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters notwendig. Bei juristischen Personen ist ebenfalls die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Mitgliedsbeitrag

  • Der Jahresbeitrag beträgt € 15.-, für Paare und Familien € 28.- .
  • Er ist bis spätestens zum 30. April jeden Jahres fällig.
  • Für juristische Personen werden Sondervereinbarungen getroffen.

Wann ist die Mitgliedschaft beendet?

Die Mitgliedschaft endet durch den Austritt, durch Ausschluss, durch Tod oder durch die Auflösung des Vereins.

Alle Formulare die Sie benötigen finden Sie [hier].